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Satz
BGB 1600a. 2 Die Anfechtungsberechtigten im Sinne von § 1600 Abs . 1 Nr . 1 bis 3 können die Vaterschaft nur selbst anfechten . Dies gilt auch , wenn sie in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind ; sie bedürfen hierzu nicht der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters . Sind sie geschäftsunfähig , so kann nur ihr gesetzlicher Vertreter anfechten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1600a. 2
Die
Anfechtungsberechtigten
im
Sinne
von
§ 1600
Abs
. 1
Nr
. 1
bis
3
können
die
Vaterschaft
nur
selbst
anfechten
.
Dies
gilt
auch
,
wenn
sie
in
der
Geschäftsfähigkeit
beschränkt
sind
;
sie
bedürfen
hierzu
nicht
der
Zustimmung
ihres
gesetzlichen
Vertreters
.
Sind
sie
geschäftsunfähig
,
so
kann
nur
ihr
gesetzlicher
Vertreter
anfechten
.
Englisch
BGB 1600a. 2 The persons entitled to contest in the meaning of section 1600 ( 1 ) nos . 1 to 3 may contest the paternity only without a representative . This also applies if they have limited capacity to contract ; they do not need the approval of their legal representatives for this . If they have no capacity to contract , only their legal representative may contest .