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Satz
BGB 1600. 2 Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr . 2 setzt voraus , dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr . 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1600. 2
Die
Anfechtung
nach
Absatz
1
Nr
. 2
setzt
voraus
,
dass
zwischen
dem
Kind
und
seinem
Vater
im
Sinne
von
Absatz
1
Nr
. 1
keine
sozial-familiäre
Beziehung
besteht
oder
im
Zeitpunkt
seines
Todes
bestanden
hat
und
dass
der
Anfechtende
leiblicher
Vater
des
Kindes
ist
.
Englisch
BGB 1600. 2 The contestation under subsection ( 1 ) no . 2 requires that there be no social and family relationship between the child and its father in the meaning of subsection ( 1 ) no . 1 , nor was there a social and family relationship at the date of his death , and that the person contesting is the natural father of the child .