kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1600. 1 Berechtigt , die Vaterschaft anzufechten , sind : 1. der Mann , dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr . 1 und 2 , § 1593 besteht , 2. der Mann , der an Eides Statt versichert , der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben , 3. die Mutter , 4. das Kind und 5. die zuständige Behörde ( anfechtungsberechtigte Behörde ) in den Fällen des § 1592 Nr . 2.
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1600. 1
Berechtigt
,
die
Vaterschaft
anzufechten
,
sind
: 1.
der
Mann
,
dessen
Vaterschaft
nach
§ 1592
Nr
. 1
und
2 , § 1593
besteht
, 2.
der
Mann
,
der
an
Eides
Statt
versichert
,
der
Mutter
des
Kindes
während
der
Empfängniszeit
beigewohnt
zu
haben
, 3.
die
Mutter
, 4.
das
Kind
und
5.
die
zuständige
Behörde
(
anfechtungsberechtigte
Behörde
)
in
den
Fällen
des
§ 1592
Nr
. 2.
Englisch
BGB 1600. 1 The following are entitled to contest the paternity : the man whose paternity exists under section 1592 nos . 1 and 2 and section 1593 , the man who declares in lieu of an oath that he had sexual intercourse with the mother of the child during the period of conception , the mother , the child and the competent authority ( authority entitled to contest paternity ) in the cases of section 1592 no . 2.