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Satz
BGB 1598a. 3 Das Gericht setzt das Verfahren aus , wenn und solange die Klärung der leiblichen Abstammung eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls des minderjährigen Kindes begründen würde , die auch unter Berücksichtigung der Belange des Klärungsberechtigten für das Kind unzumutbar wäre .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1598a. 3
Das
Gericht
setzt
das
Verfahren
aus
,
wenn
und
solange
die
Klärung
der
leiblichen
Abstammung
eine
erhebliche
Beeinträchtigung
des
Wohls
des
minderjährigen
Kindes
begründen
würde
,
die
auch
unter
Berücksichtigung
der
Belange
des
Klärungsberechtigten
für
das
Kind
unzumutbar
wäre
.
Englisch
BGB 1598a. 3 The court suspends the proceeds if and as long as the clarification of the natural parentage would result in a considerable adverse effect on the best interests of the minor child which would be unreasonable for the child even taking into account the concerns of the person entitled to clarify .