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Satz
BGB 1598a. 1 Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können 1. der Vater jeweils von Mutter und Kind , 2. die Mutter jeweils von Vater und Kind und 3. das Kind jeweils von beiden Elternteilen verlangen , dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden . Die Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1598a. 1
Zur
Klärung
der
leiblichen
Abstammung
des
Kindes
können
1.
der
Vater
jeweils
von
Mutter
und
Kind
, 2.
die
Mutter
jeweils
von
Vater
und
Kind
und
3.
das
Kind
jeweils
von
beiden
Elternteilen
verlangen
,
dass
diese
in
eine
genetische
Abstammungsuntersuchung
einwilligen
und
die
Entnahme
einer
für
die
Untersuchung
geeigneten
genetischen
Probe
dulden
.
Die
Probe
muss
nach
den
anerkannten
Grundsätzen
der
Wissenschaft
entnommen
werden
.
Englisch
BGB 1598a. 1 To clarify the natural parentage of the child , the father may require mother and child , the mother may require father and child , and the child may require both parents to consent to a genetic paternity test and to acquiesce in the taking of a genetic sample appropriate for the test . The sample must be taken in compliance with the recognised principles of science .