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Satz
BGB 1592 Vater eines Kindes ist der Mann , 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist , 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder 3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs . 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1592
Vater
eines
Kindes
ist
der
Mann
, 1.
der
zum
Zeitpunkt
der
Geburt
mit
der
Mutter
des
Kindes
verheiratet
ist
, 2.
der
die
Vaterschaft
anerkannt
hat
oder
3.
dessen
Vaterschaft
nach
§ 1600d
oder
§ 182
Abs
. 1
des
Gesetzes
über
das
Verfahren
in
Familiensachen
und
in
den
Angelegenheiten
der
freiwilligen
Gerichtsbarkeit
gerichtlich
festgestellt
ist
.