kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1586b. 1 Mit dem Tod des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über . Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg . Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus , der dem Pflichtteil entspricht , welcher dem Berechtigten zustände , wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1586b. 1
Mit
dem
Tod
des
Verpflichteten
geht
die
Unterhaltspflicht
auf
den
Erben
als
Nachlassverbindlichkeit
über
.
Die
Beschränkungen
nach
§ 1581
fallen
weg
.
Der
Erbe
haftet
jedoch
nicht
über
einen
Betrag
hinaus
,
der
dem
Pflichtteil
entspricht
,
welcher
dem
Berechtigten
zustände
,
wenn
die
Ehe
nicht
geschieden
worden
wäre
.
Englisch
BGB 1586b. 1 On the death of the person obliged , the obligation to maintain passes to the heir as a liability of the estate . The restrictions under section 1581 do not apply . However , the heir is not liable beyond a sum that corresponds to the compulsory portion which would be due to the person entitled if the marriage had not been dissolved by divorce . BGB 1586b. 2 In the calculation of the compulsory portion , special elements by reason of the matrimonial property regime under which the divorced spouses lived are not taken into account .