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Satz
BGB 1586a. 1 Geht ein geschiedener Ehegatte eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft ein und wird die Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder aufgelöst , so kann er von dem früheren Ehegatten Unterhalt nach § 1570 verlangen , wenn er ein Kind aus der früheren Ehe oder Lebenspartnerschaft zu pflegen oder zu erziehen hat . BGB 1586a. 2 Der Ehegatte der später aufgelösten Ehe haftet vor dem Ehegatten der früher aufgelösten Ehe .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1586a. 1
Geht
ein
geschiedener
Ehegatte
eine
neue
Ehe
oder
Lebenspartnerschaft
ein
und
wird
die
Ehe
oder
Lebenspartnerschaft
wieder
aufgelöst
,
so
kann
er
von
dem
früheren
Ehegatten
Unterhalt
nach
§ 1570
verlangen
,
wenn
er
ein
Kind
aus
der
früheren
Ehe
oder
Lebenspartnerschaft
zu
pflegen
oder
zu
erziehen
hat
. BGB 1586a. 2
Der
Ehegatte
der
später
aufgelösten
Ehe
haftet
vor
dem
Ehegatten
der
früher
aufgelösten
Ehe
.
Englisch
BGB 1586a. 1 Where a divorced spouse enters into a new marriage or civil partnership and where the marriage or civil partnership is then dissolved , he may demand maintenance under section 1570 from the former spouse if he has to care for or to bring up a child from the former marriage or civil partnership .