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Satz
BGB 1585a. 1 Der Verpflichtete hat auf Verlangen Sicherheit zu leisten . Die Verpflichtung , Sicherheit zu leisten , entfällt , wenn kein Grund zu der Annahme besteht , dass die Unterhaltsleistung gefährdet ist oder wenn der Verpflichtete durch die Sicherheitsleistung unbillig belastet würde . Der Betrag , für den Sicherheit zu leisten ist , soll den einfachen Jahresbetrag der Unterhaltsrente nicht übersteigen , sofern nicht nach den besonderen Umständen des Falles eine höhere Sicherheitsleistung angemessen erscheint .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1585a. 1
Der
Verpflichtete
hat
auf
Verlangen
Sicherheit
zu
leisten
.
Die
Verpflichtung
,
Sicherheit
zu
leisten
,
entfällt
,
wenn
kein
Grund
zu
der
Annahme
besteht
,
dass
die
Unterhaltsleistung
gefährdet
ist
oder
wenn
der
Verpflichtete
durch
die
Sicherheitsleistung
unbillig
belastet
würde
.
Der
Betrag
,
für
den
Sicherheit
zu
leisten
ist
,
soll
den
einfachen
Jahresbetrag
der
Unterhaltsrente
nicht
übersteigen
,
sofern
nicht
nach
den
besonderen
Umständen
des
Falles
eine
höhere
Sicherheitsleistung
angemessen
erscheint
.
Englisch
BGB 1585a. 1 On request , the person obliged must provide security . The duty to provide security does not apply if there is no reason to assume that the payment of maintenance is endangered or if the person obliged would be inequitably burdened by the provision of security . The amount for which security is to be provided should not exceed the periodical payments for one year , except to the extent that , in the particular circumstances of the cases , a higher amount of security appears appropriate .