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Satz
BGB 1577. 3 Den Stamm des Vermögens braucht der Berechtigte nicht zu verwerten , soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1577. 3
Den
Stamm
des
Vermögens
braucht
der
Berechtigte
nicht
zu
verwerten
,
soweit
die
Verwertung
unwirtschaftlich
oder
unter
Berücksichtigung
der
beiderseitigen
wirtschaftlichen
Verhältnisse
unbillig
wäre
.
Englisch
BGB 1577. 3 The person entitled need not realise the basic assets to the extent that the realisation would be uneconomical or , taking into account the financial circumstances of both spouses , inequitable .