kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 1574. 3 Soweit es zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlich ist , obliegt es dem geschiedenen Ehegatten , sich ausbilden , fortbilden oder umschulen zu lassen , wenn ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zu erwarten ist .
EnglischBGB 1574. 3 To the extent that it is necessary in order to take up appropriate gainful employment , the divorced spouse is under a duty to undertake training , further training or retraining , if successful completion of the training is to be expected .