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Satz
BGB 1574. 2 Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit , die der Ausbildung , den Fähigkeiten , einer früheren Erwerbstätigkeit , dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten entspricht , soweit eine solche Tätigkeit nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig wäre . Bei den ehelichen Lebensverhältnissen sind insbesondere die Dauer der Ehe sowie die Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes zu berücksichtigen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1574. 2
Angemessen
ist
eine
Erwerbstätigkeit
,
die
der
Ausbildung
,
den
Fähigkeiten
,
einer
früheren
Erwerbstätigkeit
,
dem
Lebensalter
und
dem
Gesundheitszustand
des
geschiedenen
Ehegatten
entspricht
,
soweit
eine
solche
Tätigkeit
nicht
nach
den
ehelichen
Lebensverhältnissen
unbillig
wäre
.
Bei
den
ehelichen
Lebensverhältnissen
sind
insbesondere
die
Dauer
der
Ehe
sowie
die
Dauer
der
Pflege
oder
Erziehung
eines
gemeinschaftlichen
Kindes
zu
berücksichtigen
.
Englisch
BGB 1574. 2 Gainful employment is appropriate if it suits the training , the skills , a former employment , the age and the state of health of the divorced spouse , to the extent that such work would not be inequitable with regard to the standard of living in the marriage . In considering the standard of living in the marriage , particular account is to be taken of the duration of the marriage and the duration of the care for or upbringing of a child of the spouses .