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Satz
BGB 1573. 4 Der geschiedene Ehegatte kann auch dann Unterhalt verlangen , wenn die Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit wegfallen , weil es ihm trotz seiner Bemühungen nicht gelungen war , den Unterhalt durch die Erwerbstätigkeit nach der Scheidung nachhaltig zu sichern . War es ihm gelungen , den Unterhalt teilweise nachhaltig zu sichern , so kann er den Unterschiedsbetrag zwischen dem nachhaltig gesicherten und dem vollen Unterhalt verlangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1573. 4
Der
geschiedene
Ehegatte
kann
auch
dann
Unterhalt
verlangen
,
wenn
die
Einkünfte
aus
einer
angemessenen
Erwerbstätigkeit
wegfallen
,
weil
es
ihm
trotz
seiner
Bemühungen
nicht
gelungen
war
,
den
Unterhalt
durch
die
Erwerbstätigkeit
nach
der
Scheidung
nachhaltig
zu
sichern
.
War
es
ihm
gelungen
,
den
Unterhalt
teilweise
nachhaltig
zu
sichern
,
so
kann
er
den
Unterschiedsbetrag
zwischen
dem
nachhaltig
gesicherten
und
dem
vollen
Unterhalt
verlangen
.
Englisch
BGB 1573. 4 The divorced spouse may also demand maintenance if the income from appropriate gainful employment ceases because the spouse , despite his efforts , had not succeeded in securing the maintenance with lasting effect by means of the gainful employment after the divorce . If he had succeeded in securing part of the maintenance with lasting effect , he may demand the differential amount between the maintenance secured with lasting effect and the full maintenance .