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Satz
BGB 1573. 2 Reichen die Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit zum vollen Unterhalt ( § 1578 ) nicht aus , kann er , soweit er nicht bereits einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 hat , den Unterschiedsbetrag zwischen den Einkünften und dem vollen Unterhalt verlangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1573. 2
Reichen
die
Einkünfte
aus
einer
angemessenen
Erwerbstätigkeit
zum
vollen
Unterhalt
( § 1578 )
nicht
aus
,
kann
er
,
soweit
er
nicht
bereits
einen
Unterhaltsanspruch
nach
den
§§ 1570
bis
1572
hat
,
den
Unterschiedsbetrag
zwischen
den
Einkünften
und
dem
vollen
Unterhalt
verlangen
.
Englisch
BGB 1573. 2 If the income from appropriate gainful employment is not sufficient for complete maintenance ( section 1578 ) , he may , to the extent that he does not already have a maintenance claim under sections 1570 to 1572 , demand the differential amount between the income and full maintenance .