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Satz
BGB 1573. 1 Soweit ein geschiedener Ehegatte keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 hat , kann er gleichwohl Unterhalt verlangen , solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1573. 1
Soweit
ein
geschiedener
Ehegatte
keinen
Unterhaltsanspruch
nach
den
§§ 1570
bis
1572
hat
,
kann
er
gleichwohl
Unterhalt
verlangen
,
solange
und
soweit
er
nach
der
Scheidung
keine
angemessene
Erwerbstätigkeit
zu
finden
vermag
.
Englisch
BGB 1573. 1 To the extent that a divorced spouse has no maintenance claim under sections 1570 to 1572 , he may nevertheless demand maintenance as long as and to the extent that he is not able to find appropriate gainful employment after the divorce .