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Satz
BGB 1568a. 6 In den Fällen der Absätze 3 und 5 erlischt der Anspruch auf Eintritt in ein Mietverhältnis oder auf seine Begründung ein Jahr nach Rechtskraft der Endentscheidung in der Scheidungssache , wenn er nicht vorher rechtshängig gemacht worden ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1568a. 6
In
den
Fällen
der
Absätze
3
und
5
erlischt
der
Anspruch
auf
Eintritt
in
ein
Mietverhältnis
oder
auf
seine
Begründung
ein
Jahr
nach
Rechtskraft
der
Endentscheidung
in
der
Scheidungssache
,
wenn
er
nicht
vorher
rechtshängig
gemacht
worden
ist
.