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DeutschBGB 1568a. 4 Ein Ehegatte kann die Begründung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung , die die Ehegatten auf Grund eines Dienst - oder Arbeitsverhältnisses innehaben , das zwischen einem von ihnen und einem Dritten besteht , nur verlangen , wenn der Dritte einverstanden oder dies notwendig ist , um eine schwere Härte zu vermeiden .