kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1568a. 4 Ein Ehegatte kann die Begründung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung , die die Ehegatten auf Grund eines Dienst - oder Arbeitsverhältnisses innehaben , das zwischen einem von ihnen und einem Dritten besteht , nur verlangen , wenn der Dritte einverstanden oder dies notwendig ist , um eine schwere Härte zu vermeiden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1568a. 4
Ein
Ehegatte
kann
die
Begründung
eines
Mietverhältnisses
über
eine
Wohnung
,
die
die
Ehegatten
auf
Grund
eines
Dienst
-
oder
Arbeitsverhältnisses
innehaben
,
das
zwischen
einem
von
ihnen
und
einem
Dritten
besteht
,
nur
verlangen
,
wenn
der
Dritte
einverstanden
oder
dies
notwendig
ist
,
um
eine
schwere
Härte
zu
vermeiden
.