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DeutschBGB 1568a. 1 Ein Ehegatte kann verlangen , dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt , wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder die Überlassung aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht .