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Satz
BGB 1568a. 1 Ein Ehegatte kann verlangen , dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt , wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder die Überlassung aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1568a. 1
Ein
Ehegatte
kann
verlangen
,
dass
ihm
der
andere
Ehegatte
anlässlich
der
Scheidung
die
Ehewohnung
überlässt
,
wenn
er
auf
deren
Nutzung
unter
Berücksichtigung
des
Wohls
der
im
Haushalt
lebenden
Kinder
und
der
Lebensverhältnisse
der
Ehegatten
in
stärkerem
Maße
angewiesen
ist
als
der
andere
Ehegatte
oder
die
Überlassung
aus
anderen
Gründen
der
Billigkeit
entspricht
.