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Satz
BGB 1568. 1 Die Ehe soll nicht geschieden werden , obwohl sie gescheitert ist , wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner , der sie ablehnt , auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde , dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1568. 1
Die
Ehe
soll
nicht
geschieden
werden
,
obwohl
sie
gescheitert
ist
,
wenn
und
solange
die
Aufrechterhaltung
der
Ehe
im
Interesse
der
aus
der
Ehe
hervorgegangenen
minderjährigen
Kinder
aus
besonderen
Gründen
ausnahmsweise
notwendig
ist
oder
wenn
und
solange
die
Scheidung
für
den
Antragsgegner
,
der
sie
ablehnt
,
auf
Grund
außergewöhnlicher
Umstände
eine
so
schwere
Härte
darstellen
würde
,
dass
die
Aufrechterhaltung
der
Ehe
auch
unter
Berücksichtigung
der
Belange
des
Antragstellers
ausnahmsweise
geboten
erscheint
.
Englisch
BGB 1568. 1 The marriage should not be dissolved by divorce , although it has broken down , if and as long as the maintenance of the marriage , in the interest of minor children of the family , is , exceptionally , necessary for particular reasons or if and as long as divorce , by reason of extraordinary circumstances , would be such a severe hardship for the respondent , who rejects it , that the maintenance of the marriage , exceptionally , appears to be advisable , even taking into account the concerns of the petitioner .