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Satz
BGB 1565. 2 Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt , so kann die Ehe nur geschieden werden , wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen , die in der Person des anderen Ehegatten liegen , eine unzumutbare Härte darstellen würde . Fußnote
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1565. 2
Leben
die
Ehegatten
noch
nicht
ein
Jahr
getrennt
,
so
kann
die
Ehe
nur
geschieden
werden
,
wenn
die
Fortsetzung
der
Ehe
für
den
Antragsteller
aus
Gründen
,
die
in
der
Person
des
anderen
Ehegatten
liegen
,
eine
unzumutbare
Härte
darstellen
würde
.
Fußnote
Englisch
BGB 1565. 2 Where the spouses have not yet lived apart for one year , the marriage may be dissolved by divorce only if the continuation of the marriage would be an unreasonable hardship for the petitioner for reasons that lie in the person of the other spouse .