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Satz
BGB 1564 Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden . Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst . Die Voraussetzungen , unter denen die Scheidung begehrt werden kann , ergeben sich aus den folgenden Vorschriften .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1564
Eine
Ehe
kann
nur
durch
richterliche
Entscheidung
auf
Antrag
eines
oder
beider
Ehegatten
geschieden
werden
.
Die
Ehe
ist
mit
der
Rechtskraft
der
Entscheidung
aufgelöst
.
Die
Voraussetzungen
,
unter
denen
die
Scheidung
begehrt
werden
kann
,
ergeben
sich
aus
den
folgenden
Vorschriften
.