kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1563 Die Einsicht des Registers ist jedem gestattet . Von den Eintragungen kann eine Abschrift gefordert werden ; die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1563
Die
Einsicht
des
Registers
ist
jedem
gestattet
.
Von
den
Eintragungen
kann
eine
Abschrift
gefordert
werden
;
die
Abschrift
ist
auf
Verlangen
zu
beglaubigen
.