kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1559 Verlegt ein Ehegatte nach der Eintragung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Bezirk , so muss die Eintragung im Register dieses Bezirks wiederholt werden . Die frühere Eintragung gilt als von neuem erfolgt , wenn ein Ehegatte den gewöhnlichen Aufenthalt in den früheren Bezirk zurückverlegt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1559
Verlegt
ein
Ehegatte
nach
der
Eintragung
seinen
gewöhnlichen
Aufenthalt
in
einen
anderen
Bezirk
,
so
muss
die
Eintragung
im
Register
dieses
Bezirks
wiederholt
werden
.
Die
frühere
Eintragung
gilt
als
von
neuem
erfolgt
,
wenn
ein
Ehegatte
den
gewöhnlichen
Aufenthalt
in
den
früheren
Bezirk
zurückverlegt
.