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Satz
BGB 1513. 2 Der Ehegatte kann , wenn er nach § 2338 berechtigt ist , das Pflichtteilsrecht des Abkömmlings zu beschränken , den Anteil des Abkömmlings am Gesamtgut einer entsprechenden Beschränkung unterwerfen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1513. 2
Der
Ehegatte
kann
,
wenn
er
nach
§ 2338
berechtigt
ist
,
das
Pflichtteilsrecht
des
Abkömmlings
zu
beschränken
,
den
Anteil
des
Abkömmlings
am
Gesamtgut
einer
entsprechenden
Beschränkung
unterwerfen
.
Englisch
BGB 1513. 2 If the spouse is entitled under section 2338 to restrict the descendant's right to a compulsory share , he may subject the share of the descendant in the marital property to a corresponding restriction .