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Satz
BGB 1511. 2 Der ausgeschlossene Abkömmling kann , unbeschadet seines Erbrechts , aus dem Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft die Zahlung des Betrags verlangen , der ihm von dem Gesamtgut der ehelichen Gütergemeinschaft als Pflichtteil gebühren würde , wenn die fortgesetzte Gütergemeinschaft nicht eingetreten wäre . Die für den Pflichtteilsanspruch geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1511. 2
Der
ausgeschlossene
Abkömmling
kann
,
unbeschadet
seines
Erbrechts
,
aus
dem
Gesamtgut
der
fortgesetzten
Gütergemeinschaft
die
Zahlung
des
Betrags
verlangen
,
der
ihm
von
dem
Gesamtgut
der
ehelichen
Gütergemeinschaft
als
Pflichtteil
gebühren
würde
,
wenn
die
fortgesetzte
Gütergemeinschaft
nicht
eingetreten
wäre
.
Die
für
den
Pflichtteilsanspruch
geltenden
Vorschriften
finden
entsprechende
Anwendung
.
Englisch
BGB 1511. 2 The excluded descendant may , notwithstanding his right of succession , require payment from the marital property of the continued community of property of the amount that would be due to him from the marital property of the marital community of property as a compulsory share if the continued community of property had not commenced . The provisions governing the claim to a compulsory portion apply with the necessary modifications .