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Satz
BGB 1503. 2 Das Vorempfangene kommt nach den für die Ausgleichung unter Abkömmlingen geltenden Vorschriften zur Ausgleichung , soweit nicht eine solche bereits bei der Teilung des Nachlasses des verstorbenen Ehegatten erfolgt ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1503. 2
Das
Vorempfangene
kommt
nach
den
für
die
Ausgleichung
unter
Abkömmlingen
geltenden
Vorschriften
zur
Ausgleichung
,
soweit
nicht
eine
solche
bereits
bei
der
Teilung
des
Nachlasses
des
verstorbenen
Ehegatten
erfolgt
ist
.
Englisch
BGB 1503. 2 What they have received previously is set off under the provisions governing set-off among descendants , except to the extent that such a set-off was effected when the estate of the deceased spouse was divided .