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Satz
BGB 1502. 1 Der überlebende Ehegatte ist berechtigt , das Gesamtgut oder einzelne dazu gehörende Gegenstände gegen Ersatz des Wertes zu übernehmen . Das Recht geht nicht auf den Erben über .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1502. 1
Der
überlebende
Ehegatte
ist
berechtigt
,
das
Gesamtgut
oder
einzelne
dazu
gehörende
Gegenstände
gegen
Ersatz
des
Wertes
zu
übernehmen
.
Das
Recht
geht
nicht
auf
den
Erben
über
.
Englisch
BGB 1502. 1 The surviving spouse is entitled to take over the marital property or individual objects that are part of it in return for reimbursement of the value . The right does not pass to the heir .