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Satz
BGB 1501. 1 Ist einem anteilsberechtigten Abkömmling für den Verzicht auf seinen Anteil eine Abfindung aus dem Gesamtgut gewährt worden , so wird sie bei der Auseinandersetzung in das Gesamtgut eingerechnet und auf die den Abkömmlingen gebührende Hälfte angerechnet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1501. 1
Ist
einem
anteilsberechtigten
Abkömmling
für
den
Verzicht
auf
seinen
Anteil
eine
Abfindung
aus
dem
Gesamtgut
gewährt
worden
,
so
wird
sie
bei
der
Auseinandersetzung
in
das
Gesamtgut
eingerechnet
und
auf
die
den
Abkömmlingen
gebührende
Hälfte
angerechnet
.
Englisch
BGB 1501. 1 If a descendant entitled to a share has been granted a lump sum payment from the marital property for waiving his share , the payment is included in the marital property when partitioning takes place and is set off against the half due to the descendants .