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Satz
BGB 1493. 2 Der überlebende Ehegatte hat , wenn ein anteilsberechtigter Abkömmling minderjährig ist , die Absicht der Wiederverheiratung dem Familiengericht anzuzeigen , ein Verzeichnis des Gesamtguts einzureichen , die Gütergemeinschaft aufzuheben und die Auseinandersetzung herbeizuführen . Das Familiengericht kann gestatten , dass die Aufhebung der Gütergemeinschaft bis zur Eheschließung unterbleibt und dass die Auseinandersetzung erst später erfolgt . Die Sätze 1 und 2 gelten auch , wenn die Sorge für das Vermögen eines anteilsberechtigten Abkömmlings zum Aufgabenkreis eines Betreuers gehört ; in diesem Fall tritt an die Stelle des Familiengerichts das Betreuungsgericht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1493. 2
Der
überlebende
Ehegatte
hat
,
wenn
ein
anteilsberechtigter
Abkömmling
minderjährig
ist
,
die
Absicht
der
Wiederverheiratung
dem
Familiengericht
anzuzeigen
,
ein
Verzeichnis
des
Gesamtguts
einzureichen
,
die
Gütergemeinschaft
aufzuheben
und
die
Auseinandersetzung
herbeizuführen
.
Das
Familiengericht
kann
gestatten
,
dass
die
Aufhebung
der
Gütergemeinschaft
bis
zur
Eheschließung
unterbleibt
und
dass
die
Auseinandersetzung
erst
später
erfolgt
.
Die
Sätze
1
und
2
gelten
auch
,
wenn
die
Sorge
für
das
Vermögen
eines
anteilsberechtigten
Abkömmlings
zum
Aufgabenkreis
eines
Betreuers
gehört
;
in
diesem
Fall
tritt
an
die
Stelle
des
Familiengerichts
das
Betreuungsgericht
.
Englisch
BGB 1493. 2 The surviving spouse must , if a descendant entitled to a share is minor , notify the family court of his intention to remarry , submit a list of the marital property , terminate the community of property and bring about the partitioning . The family court may permit the community of property not to be terminated until conclusion of marriage and the partitioning not to take place until a later date . Sentences 1 and 2 also apply if care for the property of a descendant entitled to a share is part of the area of responsibilities of a custodian ; in this case , the custodianship court replaces the family court .