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Satz
BGB 1492. 3 Steht der überlebende Ehegatte unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft , so ist zu der Aufhebung die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich . Bei einer Aufhebung durch den Betreuer des überlebenden Ehegatten ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1492. 3
Steht
der
überlebende
Ehegatte
unter
elterlicher
Sorge
oder
unter
Vormundschaft
,
so
ist
zu
der
Aufhebung
die
Genehmigung
des
Familiengerichts
erforderlich
.
Bei
einer
Aufhebung
durch
den
Betreuer
des
überlebenden
Ehegatten
ist
die
Genehmigung
des
Betreuungsgerichts
erforderlich
.
Englisch
BGB 1492. 3 If the surviving spouse is under parental custody or under guardianship , the approval of the family court is necessary for the termination . In the event of termination by the custodian of the surviving spouse , the approval of the custodianship court is necessary .