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Satz
BGB 1491. 3 Steht der Abkömmling unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft , so ist zu dem Verzicht die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich . Bei einem Verzicht durch den Betreuer des Abkömmlings ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1491. 3
Steht
der
Abkömmling
unter
elterlicher
Sorge
oder
unter
Vormundschaft
,
so
ist
zu
dem
Verzicht
die
Genehmigung
des
Familiengerichts
erforderlich
.
Bei
einem
Verzicht
durch
den
Betreuer
des
Abkömmlings
ist
die
Genehmigung
des
Betreuungsgerichts
erforderlich
.
Englisch
BGB 1491. 3 If the descendant is under parental custody or under guardianship , the approval of the family court is necessary for the waiver . In the event of waiver by the custodian of the descendant , the approval of the custodianship court is necessary .