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Satz
BGB 1485. 2 Das Vermögen , das ein gemeinschaftlicher Abkömmling zur Zeit des Eintritts der fortgesetzten Gütergemeinschaft hat oder später erwirbt , gehört nicht zu dem Gesamtgut .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1485. 2
Das
Vermögen
,
das
ein
gemeinschaftlicher
Abkömmling
zur
Zeit
des
Eintritts
der
fortgesetzten
Gütergemeinschaft
hat
oder
später
erwirbt
,
gehört
nicht
zu
dem
Gesamtgut
.
Englisch
BGB 1485. 2 The property which a descendant of the spouses has at the time when the continued community of property begins or acquires later is not part of the marital property .