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Satz
BGB 1484. 2 Auf die Ablehnung finden die für die Ausschlagung einer Erbschaft geltenden Vorschriften der §§ 1943 bis 1947 , 1950 , 1952 , 1954 bis 1957 , 1959 entsprechende Anwendung . Steht der überlebende Ehegatte unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft , so ist zur Ablehnung die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich . Bei einer Ablehnung durch den Betreuer des überlebenden Ehegatten ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1484. 2
Auf
die
Ablehnung
finden
die
für
die
Ausschlagung
einer
Erbschaft
geltenden
Vorschriften
der
§§ 1943
bis
1947 , 1950 , 1952 , 1954
bis
1957 , 1959
entsprechende
Anwendung
.
Steht
der
überlebende
Ehegatte
unter
elterlicher
Sorge
oder
unter
Vormundschaft
,
so
ist
zur
Ablehnung
die
Genehmigung
des
Familiengerichts
erforderlich
.
Bei
einer
Ablehnung
durch
den
Betreuer
des
überlebenden
Ehegatten
ist
die
Genehmigung
des
Betreuungsgerichts
erforderlich
.
Englisch
BGB 1484. 2 The refusal is governed by the provisions governing the disclaimer of an inheritance of sections 1943 to 1947 , 1950 , 1952 , 1954 to 1957 and 1959 with the necessary modifications . If the surviving spouse is under parental custody or under custodianship , the approval of the family court is necessary for the refusal . In the event of refusal by the custodian of the surviving spouse , the approval of the custodianship court is necessary .