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Satz
BGB 1477. 2 Jeder Ehegatte kann gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen , die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind , insbesondere Kleider , Schmucksachen und Arbeitsgeräte . Das Gleiche gilt für die Gegenstände , die ein Ehegatte in die Gütergemeinschaft eingebracht oder während der Gütergemeinschaft durch Erbfolge , durch Vermächtnis oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht , durch Schenkung oder als Ausstattung erworben hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1477. 2
Jeder
Ehegatte
kann
gegen
Ersatz
des
Wertes
die
Sachen
übernehmen
,
die
ausschließlich
zu
seinem
persönlichen
Gebrauch
bestimmt
sind
,
insbesondere
Kleider
,
Schmucksachen
und
Arbeitsgeräte
.
Das
Gleiche
gilt
für
die
Gegenstände
,
die
ein
Ehegatte
in
die
Gütergemeinschaft
eingebracht
oder
während
der
Gütergemeinschaft
durch
Erbfolge
,
durch
Vermächtnis
oder
mit
Rücksicht
auf
ein
künftiges
Erbrecht
,
durch
Schenkung
oder
als
Ausstattung
erworben
hat
.
Englisch
BGB 1477. 2 Each spouse , on repayment of the value , may take the things that are intended exclusively for his personal use , in particular clothes , jewellery and tools . The same applies to the objects which a spouse has brought into the community of property or acquired during the period of community of property as a result of succession , as a legacy or with regard to a future right of succession , by donation or as an advancement .