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Satz
BGB 1475. 2 Fällt eine Gesamtgutsverbindlichkeit im Verhältnis der Ehegatten zueinander einem der Ehegatten allein zur Last , so kann dieser nicht verlangen , dass die Verbindlichkeit aus dem Gesamtgut berichtigt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1475. 2
Fällt
eine
Gesamtgutsverbindlichkeit
im
Verhältnis
der
Ehegatten
zueinander
einem
der
Ehegatten
allein
zur
Last
,
so
kann
dieser
nicht
verlangen
,
dass
die
Verbindlichkeit
aus
dem
Gesamtgut
berichtigt
wird
.
Englisch
BGB 1475. 2 If a marital property obligation , as between the spouses , falls on one of the spouses alone , the latter may not require that the obligation be discharged from the marital property .