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Satz
BGB 1475. 1 Die Ehegatten haben zunächst die Gesamtgutsverbindlichkeiten zu berichtigen . Ist eine Verbindlichkeit noch nicht fällig oder ist sie streitig , so müssen die Ehegatten zurückbehalten , was zur Berichtigung dieser Verbindlichkeit erforderlich ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1475. 1
Die
Ehegatten
haben
zunächst
die
Gesamtgutsverbindlichkeiten
zu
berichtigen
.
Ist
eine
Verbindlichkeit
noch
nicht
fällig
oder
ist
sie
streitig
,
so
müssen
die
Ehegatten
zurückbehalten
,
was
zur
Berichtigung
dieser
Verbindlichkeit
erforderlich
ist
.
Englisch
BGB 1475. 1 The spouses must first discharge the obligations of the marital property . If an obligation is not yet payable or if it is disputed , the spouses must retain whatever is necessary to discharge this obligation .