kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1466 Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen die Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes dem Vater oder der Mutter des Kindes zur Last .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1466
Im
Verhältnis
der
Ehegatten
zueinander
fallen
die
Kosten
der
Ausstattung
eines
nicht
gemeinschaftlichen
Kindes
dem
Vater
oder
der
Mutter
des
Kindes
zur
Last
.