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Satz
BGB 1459. 2 Für die Gesamtgutsverbindlichkeiten haften die Ehegatten auch persönlich als Gesamtschuldner . Fallen die Verbindlichkeiten im Verhältnis der Ehegatten zueinander einem der Ehegatten zur Last , so erlischt die Verbindlichkeit des anderen Ehegatten mit der Beendigung der Gütergemeinschaft .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1459. 2
Für
die
Gesamtgutsverbindlichkeiten
haften
die
Ehegatten
auch
persönlich
als
Gesamtschuldner
.
Fallen
die
Verbindlichkeiten
im
Verhältnis
der
Ehegatten
zueinander
einem
der
Ehegatten
zur
Last
,
so
erlischt
die
Verbindlichkeit
des
anderen
Ehegatten
mit
der
Beendigung
der
Gütergemeinschaft
.
Englisch
BGB 1459. 2 For the marital property obligations , the spouses are also personally liable as joint and several debtors . If the obligations , as between the spouses , fall on one of the spouses , the obligation of the other spouse expires on the termination of the community of property .