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Satz
BGB 1453. 2 Einen Vertrag kann der Dritte bis zur Genehmigung widerrufen . Hat er gewusst , dass der Ehegatte in Gütergemeinschaft lebt , so kann er nur widerrufen , wenn dieser wahrheitswidrig behauptet hat , der andere Ehegatte habe eingewilligt ; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen , wenn ihm beim Abschluss des Vertrags bekannt war , dass der andere Ehegatte nicht eingewilligt hatte .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1453. 2
Einen
Vertrag
kann
der
Dritte
bis
zur
Genehmigung
widerrufen
.
Hat
er
gewusst
,
dass
der
Ehegatte
in
Gütergemeinschaft
lebt
,
so
kann
er
nur
widerrufen
,
wenn
dieser
wahrheitswidrig
behauptet
hat
,
der
andere
Ehegatte
habe
eingewilligt
;
er
kann
auch
in
diesem
Falle
nicht
widerrufen
,
wenn
ihm
beim
Abschluss
des
Vertrags
bekannt
war
,
dass
der
andere
Ehegatte
nicht
eingewilligt
hatte
.
Englisch
BGB 1453. 2 A contract may be revoked by the third party until the ratification . Where he knew that the spouse was living under community of property , he may revoke only if the spouse untruthfully claimed that the other spouse had consented ; in this case too , he may not revoke if when he entered into the contract he knew that the other spouse had not consented .