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Satz
BGB 1452. 2 Die Vorschrift des Absatzes 1 gilt auch , wenn zur ordnungsmäßigen Besorgung der persönlichen Angelegenheiten eines Ehegatten ein Rechtsgeschäft erforderlich ist , das der Ehegatte mit Wirkung für das Gesamtgut nicht ohne Zustimmung des anderen Ehegatten vornehmen kann .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1452. 2
Die
Vorschrift
des
Absatzes
1
gilt
auch
,
wenn
zur
ordnungsmäßigen
Besorgung
der
persönlichen
Angelegenheiten
eines
Ehegatten
ein
Rechtsgeschäft
erforderlich
ist
,
das
der
Ehegatte
mit
Wirkung
für
das
Gesamtgut
nicht
ohne
Zustimmung
des
anderen
Ehegatten
vornehmen
kann
.
Englisch
BGB 1452. 2 The provision of subsection ( 1 ) also applies if for proper attention to the personal affairs of a spouse a legal transaction is necessary that the spouse may not undertake with effect for the marital property without the approval of the other spouse .