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Satz
BGB 1452. 1 Ist zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Gesamtguts die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder die Führung eines Rechtsstreits erforderlich , so kann das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten die Zustimmung des anderen Ehegatten ersetzen , wenn dieser sie ohne ausreichenden Grund verweigert .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1452. 1
Ist
zur
ordnungsmäßigen
Verwaltung
des
Gesamtguts
die
Vornahme
eines
Rechtsgeschäfts
oder
die
Führung
eines
Rechtsstreits
erforderlich
,
so
kann
das
Familiengericht
auf
Antrag
eines
Ehegatten
die
Zustimmung
des
anderen
Ehegatten
ersetzen
,
wenn
dieser
sie
ohne
ausreichenden
Grund
verweigert
.
Englisch
BGB 1452. 1 Where , for the proper management of the marital property , it is necessary for a legal transaction to be entered into or a legal dispute to be conducted , the family court , on the application of a spouse , may substitute the approval of the other spouse if the latter refuses it without adequate cause .