kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1446. 1 Was der Ehegatte , der das Gesamtgut verwaltet , zum Gesamtgut schuldet , braucht er erst nach der Beendigung der Gütergemeinschaft zu leisten ; was er aus dem Gesamtgut zu fordern hat , kann er erst nach der Beendigung der Gütergemeinschaft fordern .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1446. 1
Was
der
Ehegatte
,
der
das
Gesamtgut
verwaltet
,
zum
Gesamtgut
schuldet
,
braucht
er
erst
nach
der
Beendigung
der
Gütergemeinschaft
zu
leisten
;
was
er
aus
dem
Gesamtgut
zu
fordern
hat
,
kann
er
erst
nach
der
Beendigung
der
Gütergemeinschaft
fordern
.
Englisch
BGB 1446. 1 Whatever the spouse who manages the marital property owes to the marital property he need pay only after the termination of the community of property ; whatever he may claim from the marital property he may claim only after the termination of the community of property .