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Satz
BGB 1443. 1 Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen die Kosten eines Rechtsstreits , den die Ehegatten miteinander führen , dem Ehegatten zur Last , der sie nach allgemeinen Vorschriften zu tragen hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1443. 1
Im
Verhältnis
der
Ehegatten
zueinander
fallen
die
Kosten
eines
Rechtsstreits
,
den
die
Ehegatten
miteinander
führen
,
dem
Ehegatten
zur
Last
,
der
sie
nach
allgemeinen
Vorschriften
zu
tragen
hat
.
Englisch
BGB 1443. 1 As between the spouses , the costs of a legal dispute that the spouses conduct against each other are borne by the spouse who is to bear them under general provisions of law .