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Satz
BGB 1438. 2 Für die Kosten eines Rechtsstreits haftet das Gesamtgut auch dann , wenn das Urteil dem Gesamtgut gegenüber nicht wirksam ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1438. 2
Für
die
Kosten
eines
Rechtsstreits
haftet
das
Gesamtgut
auch
dann
,
wenn
das
Urteil
dem
Gesamtgut
gegenüber
nicht
wirksam
ist
.
Englisch
BGB 1438. 2 The marital property is liable for the costs of a legal dispute even if the judgment is not effective in relation to the marital property .