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Satz
BGB 1438. 1 Das Gesamtgut haftet für eine Verbindlichkeit aus einem Rechtsgeschäft , das während der Gütergemeinschaft vorgenommen wird , nur dann , wenn der Ehegatte , der das Gesamtgut verwaltet , das Rechtsgeschäft vornimmt oder wenn er ihm zustimmt oder wenn das Rechtsgeschäft ohne seine Zustimmung für das Gesamtgut wirksam ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1438. 1
Das
Gesamtgut
haftet
für
eine
Verbindlichkeit
aus
einem
Rechtsgeschäft
,
das
während
der
Gütergemeinschaft
vorgenommen
wird
,
nur
dann
,
wenn
der
Ehegatte
,
der
das
Gesamtgut
verwaltet
,
das
Rechtsgeschäft
vornimmt
oder
wenn
er
ihm
zustimmt
oder
wenn
das
Rechtsgeschäft
ohne
seine
Zustimmung
für
das
Gesamtgut
wirksam
ist
.
Englisch
BGB 1438. 1 The marital property is liable for an obligation arising from a legal transaction that is entered into during the period of community of property only if the spouse who manages the marital property enters into the legal transaction or if he approves it or if the legal transaction is effective for the marital property without his approval .