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Satz
BGB 1431. 2 Weiß der Ehegatte , der das Gesamtgut verwaltet , dass der andere Ehegatte ein Erwerbsgeschäft betreibt , und hat er hiergegen keinen Einspruch eingelegt , so steht dies einer Einwilligung gleich .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1431. 2
Weiß
der
Ehegatte
,
der
das
Gesamtgut
verwaltet
,
dass
der
andere
Ehegatte
ein
Erwerbsgeschäft
betreibt
,
und
hat
er
hiergegen
keinen
Einspruch
eingelegt
,
so
steht
dies
einer
Einwilligung
gleich
.
Englisch
BGB 1431. 2 If the spouse who manages the marital property knows that the other spouse is operating a trade or business , and if he has filed no objection to this , this is equivalent to consent .