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DeutschBGB 1431. 1 Hat der Ehegatte , der das Gesamtgut verwaltet , darin eingewilligt , dass der andere Ehegatte selbständig ein Erwerbsgeschäft betreibt , so ist seine Zustimmung zu solchen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten nicht erforderlich , die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt . Einseitige Rechtsgeschäfte , die sich auf das Erwerbsgeschäft beziehen , sind dem Ehegatten gegenüber vorzunehmen , der das Erwerbsgeschäft betreibt .
EnglischBGB 1431. 1 If the spouse who manages the marital property has consented to the other spouse operating an independent trade or business , his approval of such legal transactions and legal disputes as the business operations entail is not required . Unilateral legal transactions which relate to the trade or business are to be entered into with the spouse who operates the trade or business .