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Satz
BGB 1420 Die Einkünfte , die in das Gesamtgut fallen , sind vor den Einkünften , die in das Vorbehaltsgut fallen , der Stamm des Gesamtguts ist vor dem Stamm des Vorbehaltsguts oder des Sonderguts für den Unterhalt der Familie zu verwenden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1420
Die
Einkünfte
,
die
in
das
Gesamtgut
fallen
,
sind
vor
den
Einkünften
,
die
in
das
Vorbehaltsgut
fallen
,
der
Stamm
des
Gesamtguts
ist
vor
dem
Stamm
des
Vorbehaltsguts
oder
des
Sonderguts
für
den
Unterhalt
der
Familie
zu
verwenden
.