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Satz
BGB 1419. 1 Ein Ehegatte kann nicht über seinen Anteil am Gesamtgut und an den einzelnen Gegenständen verfügen , die zum Gesamtgut gehören ; er ist nicht berechtigt , Teilung zu verlangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1419. 1
Ein
Ehegatte
kann
nicht
über
seinen
Anteil
am
Gesamtgut
und
an
den
einzelnen
Gegenständen
verfügen
,
die
zum
Gesamtgut
gehören
;
er
ist
nicht
berechtigt
,
Teilung
zu
verlangen
.
Englisch
BGB 1419. 1 A spouse may not dispose of his share of the marital property and of the individual objects that are part of the marital property ; he is not entitled to demand partition .