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Satz
BGB 1416. 3 Wird ein Recht gemeinschaftlich , das im Grundbuch eingetragen ist oder in das Grundbuch eingetragen werden kann , so kann jeder Ehegatte von dem anderen verlangen , dass er zur Berichtigung des Grundbuchs mitwirke . Entsprechendes gilt , wenn ein Recht gemeinschaftlich wird , das im Schiffsregister oder im Schiffsbauregister eingetragen ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1416. 3
Wird
ein
Recht
gemeinschaftlich
,
das
im
Grundbuch
eingetragen
ist
oder
in
das
Grundbuch
eingetragen
werden
kann
,
so
kann
jeder
Ehegatte
von
dem
anderen
verlangen
,
dass
er
zur
Berichtigung
des
Grundbuchs
mitwirke
.
Entsprechendes
gilt
,
wenn
ein
Recht
gemeinschaftlich
wird
,
das
im
Schiffsregister
oder
im
Schiffsbauregister
eingetragen
ist
.
Englisch
BGB 1416. 3 If a right that is registered in the Land Register or may be registered in the Land Register becomes marital property , each spouse may require the other to cooperate in correcting the Land Register . Similar provisions apply if a right that is registered in the ship register or in the ship construction register becomes marital property .